Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch internationale Handelsabkommen gefährden

Die Grünen in Elmshorn lehnen die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab.

Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken, während multinationale Konzerne und Wirtschaftsverbände an Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen.

Demokratie und Transparenz

Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zwar dürfen seit Februar 2016 Bundestagsabgeordnete endlich die TTIP-Originaldokumente einsehen.

Doch die Regeln, unter denen sie die Dokumente lesen dürfen, sind eine Demütigung für das Parlament. U.a. dürfen die Abgeordneten mit niemandem, nicht einmal mit den eigenen MitarbeiterInnen oder mit Sachverständigen über das Gelesene sprechen. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände
(Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden.

Dies entspricht nicht den demokratischen Standards. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.

Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.
Investitionsschutz für Konzerne

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger
macht als demokratisch gewählte Regierungen und Parlamente.

Auch Beschlüsse von Städten und Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich unsere städtischen Gremien bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den
Staat auslösen könnten.

Sogar der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich durch die Abkommen benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher u. a. den geplanten Investitionsschutz strikt ab.

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen, Negativliste

In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. In dem schon ausverhandelten CETA wird dies über eine Negativliste festgelegt. Nur die dort benannten öffentlichen Aufgaben sind geschützt. Darin sind kommunale Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetze ebenso nicht gelistet (und damit ausschreibungspflichtig) wie die öffentliche Beleuchtung, die städtischen Grünflächen und der Binnenhafen. In Verbindung mit dem Investitionsschutzstandard „Fair and equitable treatment“ könnten ausländische Investoren über ihre Niederlassungen in Kanada auf Entschädigung für „indirekte Enteignung“ klagen und
so die Ausschreibung erzwingen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus.

In der Negativliste von CETA enthalten sind dagegen die Wasserversorgung und Schwimmbäder. Aber wird das auch für TTIP und TiSA gelten? Wenn nicht, könnte bspw. der Querverbund des defizitären Badeparks mit den sonstigen Betrieben der Stadtwerke angefochten werden. Ein privater Schwimmbadbetreiber könnte unter Berufung auf „Fair and equitable treatment“ verlangen, die sich aus dem Querverbund ergebende Subventionierung des Badeparks einzustellen oder Subventionen in vergleichbarer Höhe beanspruchen.

Die Stadt Elmshorn könnte keine neuen Aufgaben übernehmen, die bei Vertragsabschluss nicht in der Negativliste standen. Eine Anpassung der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen wird dadurch unmöglich. Dies bedeutet für unsere städtischen
Gremien eine massive Einschränkung in ihrer Handlungsfreiheit.

Nach geltendem deutschen und EU-Recht können Kommunen bislang bei der Auftragsvergabe darauf Einfluss nehmen, dass kleine und mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Dies verbessert die Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter, und stärkt damit die lokale Wirtschaft. Die Abkommen bedrohen dieses wichtige Instrument kommunaler Selbstbestimmung. Auch die Einhaltung tariflicher Mindestlöhne
und andere Rahmenbedingungen bei öffentlichen Aufträgen könnten unter TTIP, CETA und TiSA von Investoren angegriffen werden.
Standstill- und Ratchet-Klausel

Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke).

Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein kommunales Unternehmen
(wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.

Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass – aus guten Gründen – zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.

Living Agreement und Rat für Regulatorische Kooperation 

Im CETA ist eine regulatorische Kooperation verankert, in der EU- und US-Behörden mit Konzern-Lobbyisten zusammenarbeiten, um die Fülle an unklaren Rechtsbegriffen im Vertragswerk CETA zu definieren. Dies bedeutet, dass wesentliche Teile des Vertrages erst nach dem Inkrafttreten festgelegt werden. Im Weiteren sollen hier auch Regulierungsmaßnahmen diskutiert und gegebenenfalls Standards gelockert werden, lange bevor Parlamente diese Vorschläge zu sehen bekommen.

Das Abkommen soll als „lebendes Abkommen“ verabschiedet werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln.2 All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle und hat auch direkte Auswirkungen auf unsere Stadt.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.