Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer

Keine unnötigen blauen Schilder in Elmshorn!

Wir sprechen uns sehr klar und deutlich gegen den Antrag der Linken zur Beschilderung / Ausweisung der vorhandenen Radwege in Elmshorn aus. Im Urteil vom 18.11.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht folgendes klargestellt:

„Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). „
(Quelle: https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0)

Wenn man zugleich von dem Umstand absieht, dass viele Radwege in Elmshorn marode sind und nicht den Anforderungen für die Ausweisung einer Benutzungspflicht entsprechen, haben die Richter in dem Urteil sehr klar festgestellt, das Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr sind.

Der ADFC schreibt dazu:

„Wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation nicht. Es stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung bestehe (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO).

In der mündlichen Verhandlung wurde betont, man müsse die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer stärken und dürfe Radfahrer nicht auf baulich unzureichende Radwege zwingen.“
(Quelle: https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-der-fahrbahn/).

Der Antrag der Linken ist Teil der Tagesordnung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für kommunale Dienstleister, am 18.3.2019.

In unserer Fraktion gibt es sehr viele Radfahrer. Wir freuen uns, dass sehr viele Autofahrer in Elmshorn in diesem Zusammenhang sehr umsichtig fahren. Radfahrer werden zunehmend im Straßenverkehr akzeptiert. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, denn die Radfahrer können in unserer Stadt komfortabel auch sehr viele Straßen nutzen.

Zugleich arbeiten wir kontinuierlich an der Modernisierung der bestehenden Radwege-Infrastruktur. Durch unsere Initiative hat sich der Radwegeunterhaltungsetat in diesem Jahr von 200.000 Euro auf 350.000 Euro im Haushalt erhöht. Wenn ein Weg den Anforderungen eines modernen Radwegs entspricht, darf unserer Meinung nach auch die Benutzungspflicht gekennzeichnet werden. Schilder alleine werden die von den Linken angesprochenen Situationen jedenfalls nicht lösen.

Der ADFC hat eine sehr gute Broschüre zum Verkehrsrecht für Radfahrer zusammengestellt. Diese kann auf der folgenden Seite heruntergeladen werden: https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Recht/Downloads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrende_Stand_06.2018.pdf

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