Am 14. Mai Grüne wählen!

Information zur Wahl

Am 14. Mai findet in Elmshorn die Kommunalwahl statt. In Elmshorn bekommt ihr zwei Stimmzettel. Der eine ist für die Stadt Elmshorn (Wahl zum Stadtverordnetenkollegium) und der andere Stimmzettel ist für die Kreiswahl (Wahl des Kreistags). Bitte kreuzt auf jedem Wahlschein nur eine Partei an (natürlich freuen wir uns, wenn ihr Bündnis 90/Die GRÜNEN / GRÜNE ankreuzt).

Unser Angebot für euch!

Ihr habt euch noch nicht entschieden? Kein Problem – schaut euch gern in Ruhe unser Programm an.

Ab 16 und auch als EU-Bürger darfst du wählen

Das Land Schleswig Holstein hat zur Wahl folgende Information hinsichtlich der Wahlberechtigung bekannt gegeben:

Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie
seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet hat. Wahlgebiet ist der jeweilige Wohnort für die Gemeindewahl und der Landkreis, in dem der Wohnort liegt, für die Kreiswahl.


Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben.


Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Bis zum 23. April 2023 sollen die persönlichen Wahlbenachrichtigungen – mit allen erforderlichen Angaben zum Wahllokal – zugestellt werden.


Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte
sich bei der Gemeindewahlbehörde seiner Stadt, Gemeinde oder Amtsverwaltung
melden.


Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt. Die Wahlperiode beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/demokratie-gesellschaft/wahlen/Service/Sprachen/Downloads/deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Ich kann am 14. Mai nicht zur Wahl gehen.

Kein Problem, das Wahlbüro in Elmshorn ist bis Freitag für dich geöffnet. Mit deinen Ausweisdokumenten oder dem Wahlschein kannst du direkt vor Ort im Rathaus wählen. Hier die Öffnungszeiten und Kontaktdaten:

Öffnungszeiten Wahlbüro
Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr

Anschrift / Kontakt für Fragen
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
Telefon:+49 4121 231 – 479 / 480 / 481
E-Mail:wahlen@elmshorn.de

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