Vorentwurf Rathausneubau

Grüne Fraktion lehnt die Vorentwurfsplanung ab. Die Kostenaspekte und Umweltaspekte finden zu wenig Berücksichtigung

Nach dem Grundsatzentschluss ein Rathaus ohne Keller zu bauen, hat die Verwaltung die Vorentwurfsplanung vorgelegt. Wir lehnen diese ab. Vor allem die angesprochenen Aspekte für die Umwelt im Sanierungsgebiet und die sehr hohen Baukosten sind der Grund hierfür.

  • Die Verwaltung wird keine Sanierung im Sinne einer Dekontamination des Bodens vornehmen. Stattdessen wird das Grundstück vollständig versiegelt. Wir finden, das es sehr wichtig ist den Boden und das Grundwasser zu dekontaminieren oder zumindest die Schadstoffe erheblich zu reduzieren. Die Stadt hat bislang kein Sanierungsziel für den Boden definiert.
  • Die von uns geforderte Variante mit einem Gründach wurde von der Verwaltung nicht als Alternative dargestellt. Wir finden, dass in Zeiten des Klimawandels die große Dachfläche in Kombination mit der PV-Anlage begrünt werden soll.
  • Die Baukosten betragen voraussichtlich 43,5 Millionen Euro. Wir finden, dass die Kosten nicht ausufern dürfen. Es ist zu erwarten, dass die Kosten weiter steigen. Ein Kostendeckel, wie vom Bürgermeister vorgeschlagen, ist im Entwurf der Verwaltung nicht vorgesehen.

Boden- und Grundwassersanierung

Mit dem vorliegenden Entwurf hat die Verwaltung eine Vorlage ausarbeiten lassen, bei der voraussichtlich keinerlei Dekontaminierungsmaßnahmen im Boden erforderlich sind. Das von der Stadt beauftragte und vorgelegte Gründungsgutachten sah zwei Kellergeschossvarianten vor. Nachdem nun die Ergebnisse vorliegen, erfolgt aus Sicht der Verwaltung eine 180 Grad Wendung – Weg vom Keller hin zu einem verlängerten Ostflügels. Als Begründung wurden Bauzeit und Kosten genannt. Das Rathaus soll ohne Keller gebaut werden. Dem haben SPD und CDU zugestimmt. Nach Vorstellung der unteren Bodenschutzbehörde ist klar, dass die Stadt selbst zu entscheiden hat, welche der im Gutachten beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Stadt trägt also selbst die Verantwortung dafür, wie mit dem Boden und dem Grundwasser umgegangen werden soll. Die Stadt selbst bestimmt das Sanierungsziel in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde.

Gründe, die aus Sicht der Verwaltung für die gewählte Variante (ohne Keller) sprechen sollen

Statt Keller, werden die Technikräume nun an anderen Stellen im Rathaus untergebracht. Außerdem wird ein zusätzlich eigener Flügel gebaut. Das gesamte Gebäude wird auf einer Erhöhung gebaut, so dass garantiert vermieden wird, den Boden anzufassen. Als Vorteile werden von der Verwaltung genannt:

  • Der kontaminierte Bereich des Baugrundes bleibt vom Aushub unberührt.
  • Es erfolgen keine Arbeiten im kontaminieren Bereich.
  • Es sind keine aufwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig.
  • Es erfolgt eine Risikominimierung der Baugrube.
  • Eine Wasserhaltung für das Grundwasser ist nicht erforderlich.
  • Eine Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser ist nicht notwendig.
  • Ein gesonderter Hochwasserschutz kann entfallen.
  • Eine Belüftung des Kellers ist nicht erforderlich.

Nachteile werden nicht angegeben. Lediglich die Erhöhung der bebauten Fläche wird als Nachteil gesehen. Es wurden nur positive Bestandteile herausgekehrt.

Nachteile aus Sicht der Grünen Fraktion für gewählte Variante (ohne Keller)

Wir finden, dass diese Lösung viele Nachteile mit sich bringt. Diese sind:

  • Der kontaminierte Bereich des Baugrundes bleibt von einem Aushub unberührt.
  • Der Umweltzustand auf dem Grundstück wird nicht verbessert.
  • Es bestehen weiterhin Gefahren für Mensch und Umwelt.
  • Die Nutzung der nicht dekontaminierten Fläche bleibt auf ewig eingeschränkt.
  • Der nicht dekontaminierte Boden bleibt in Zukunft ein Risiko mit nicht kalkulierbaren Kosten.
  • Es entsteht ein hoher Imageschaden für den Standort.
  • Der Wert des Grundstücks bzw. der Bodenwert ist extrem negativ. Bei Beseitigung der Altlasten würde in der Lage ein sehr hoher Grundstückswert entstehen.
  • Investitionshemmnisse im Gebiet werden nicht beseitigt.
  • Kostbare und begehrte Flächen in bester Lage werden nicht genutzt. Für die Realisierung muss ein weiteres Grundstück erworben werden.
  • Die Versiegelung der Innenstadt wird weiter befördert. Eine Regenwasserversickerung ist grundsätzlich nicht möglich. Diese ist in belasteten Böden nicht genehmigungsfähig.
  • Die Vorbildfunktion der Stadt auf dem eigenen Grundstück ist fraglich. Die davon ausgehende Signalwirkung für Investoren ist bedenklich. Wenn die Stadt nicht dekontaminiert, warum sollte es ein Investor tun?
  • Die Erhöhung der bebauten Fläche für das Grundstück führt zu abschüssigen Gehsteigen entlang der Straßen.
  • Das Gründungs- und Bodengutachten muss überarbeitet werden.

Gründach mit Solartechnik ist eine zukunftsweisende Kombination

Unserer Empfehlung, ein Gründach zu errichten, sind Verwaltung und anderer politische Parteien nicht gefolgt. Es wurde nicht einmal als Alternative mit Vor- und Nachteilen untersucht. Das der Bürgermeister nun im AKD erwähnt hat, dass wir unbedingt Gründächer benötigen ist richtig – aber das Handeln der Verwaltung sieht ganz anders aus.

Dabei soll die öffentliche Hand soll Vorbild für andere sein, indem sie beispielhaft im Klimaschutz vorangeht. Diese Vorbildfunktion ist nicht nur eine Empfehlung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, der im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sogar ein eigener Abschnitt gewidmet ist. Nach §13 (1) im Klimaschutzgesetz haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die hierzu festgelegten Ziele zu berücksichtigen.

Das nun im Vorentwurf enthaltene Aluminium Dach ist klimapolitisch eine echte Fehlentscheidung. Aluminium gilt als sehr problematischer Baustoff für die Dacheindeckung. Beim Herstellungsprozess weist dieser Baustoff gleich auf mehreren Ebenen eine Belastung für Umwelt und Ökologie dar:

  • Oftmals ist die Abholzung von Ur- und Regenwäldern zur Gewinnung des Rohstoffes erforderlich.
  • Die Arbeitsbedingungen sind zum Teil fragwürdig.
  • Das abgebaute Aluminium muss von anderen Stoffen getrennt werden. Hierbei entsteht der sogenannte Rotschlamm, der sowohl giftige Chemikalien als auch Blei und Schwermetalle enthält.
  • Zur Gewinnung von Aluminium kommt das sogenannte Elektrolyseverfahren zum Einsatz, das extrem energieaufwendig ist. Die CO2-Bilanz ist desaströs.

Diese Gründe sollten uns generell zu einem Umdenken bei den Gebäuden der Stadt bringen. Aber zurück zum Rathaus. Gerade im Innenstadtbereich macht ein Gründach sich. Es ist eine wichtige Retentionsfläche, welche gerade bei einer starken Versiegelung einen positiven Effekt mir sich bringt.

Wir begrüßen die geplante Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Eine Anlage im Zusammenhang mit einem Gründach erhöht die Leistung der Anlage durch die kühlende Wirkung. Ein Aluminiumdach hingegen verringert die Leistung, weil sich die Wärme zwischen den Solarmodulen und dem Dach staut. Wärme verringert die Leistung einer PV-Anlage.

Es ist für uns unverständlich, warum die Verwaltung nicht die erforderlichen 8 Wochen Zeit investiert eine Variante mit einem Gründach zu untersuchen. Es ist auch unverständlich das CDU, FDP und Teile der SPD dies nicht wollen – denn unserer Meinung überwiegen die Vorteile der Gründachlösung gegenüber den Nachteilen eines Aluminiumdachs. Gerade eine Stadt mit dem ehrgeizigen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 muss hier mutiger sein – auch bei der Entscheidungsfindung.

Die Kosten sind nicht transparent und es droht zudem eine Kostenexplosion

In der Diskussion zur Dekontaminierung des Bodens hat die Verwaltung Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro in den Raum gestellt. Diese Kosten wurden einfach pauschal ermittelt. Sie sind unseriös und sollten eine abschreckende Wirkung entfalten. Fakt ist, dass die Verwaltung nötige erforderliche Maßnahmen in unterschiedlichen Varianten nicht berechnet hat. Dies kann sie auch nicht, weil es kein klar definiertes Sanierungsziel gibt. Wenn es eines gäbe, würden daraus auch gemeinsam mit der unteren Bodenschutzbehörde die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Erst dann können die Kosten einer Sanierung abgesehen werden. Fördermittel und die Wertsteigerung des Grundstückes wurden in die pauschale Berechnung der Verwaltung nicht eingeschlossen.

Die Kosten für den Bau des Rathauses wurden im Entwurf mit 43,5 Millionen Euro geschätzt. Es ist aber noch nicht bekannt, welche Maßnahmen hinsichtlich der Bodensanierung vorzunehmen sind. Das Haus der Technik hat bereits gezeigt, wie schnell Kosten steigen können, wenn nicht alle Risiken bekannt sind und die einzelnen Gewerke sich nicht optimal abstimmen. Die Preise für Bautätigkeiten und auch die Rohstoffpreise befinden sich zur Zeit weiter stark im Aufwind. Eigentlich ist gerade jetzt der ungünstigste Zeitpunkt ein solches Vorhaben zu starten. Wir gehen daher von deutlich höheren Kosten aus.

Es ist für die Steuerzahler*innen eine Zumutung wenn am Ende 60 Millionen Euro für einen Verwaltungsbau ausgegeben worden sind. Der Bürgermeister hat in der Diskussion hierzu einen Kostendeckel eingebracht – er hat aber keine Maßnahmen benannt dieses Ziel zu erreichen. Zum Vergleich die Stadt Nürnberg baut gerade für 40 Millionen Euro eine große Multifunktionshalle für Großsport- und Kulturveranstaltungen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert 60 Millionen Euro in den Bau neuer Wohnungen.

Ergebnisse des Bodens- und Baugrundgutachtens

Die Stadt hat auf Druck unserer Fraktion das Boden- und das Baugrundgutachten veröffentlicht. Die Unterlagen können hierheruntergeladen werden. Dazu schreibt die Stadt:

„Die Stadtverwaltung hat eine öffentlich einsehbare Version unter Berücksichtigung rechtlicher Belange erstellt. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir die erwähnte Broschüre „Methan aus Weichschichten – Sicheres bauen bei Bodenluftbelastungen“ nicht bereitstellen. Sie finden Sie zum Download auf dieser Unterseite von Hamburg.de

(Quelle: https://stadtumbau.elmshorn.de/Stadt/Rathaus-Neubau/, FAQ)

Fakten aus den Gutachten in Auszügen

Die Gutachten geben einen umfassenden Einblick in die Bodenverhältnisse auf dem Rathausgrundstück. Es ist davon auszugehen, dass diese Verhältnisse auch in anderen Bereichen der Innenstadt vorzufinden sind. Mit unserem Anliegen ein vollständiges Sanierungskonzept für das Umbaugebiet aufzustellen, sind wir leider gescheitert. Es liegt uns aber auch ein weitere orientierendes Gutachten vom Kreis aus dem Jahr 2014 vor. Die hier getroffenen Anmerkungen beziehen sich aber auf die von der Verwaltung herausgegebenen Gutachten. In der folgenden Abbildung sehr ihr einen Querschnitt von Osten auf das Grundstück gerichtet. Ihr blickt also die Schauenburger Straße (im rechten Bereich) in Richtung Vormstegen / Hafen in diesem Querschnitt.

Quelle: Stadt Elmshorn – Auszug aus der orientierenden Umweltuntersuchung, Seite 69, Orientierunde Umweltuntersuchung Rathausneubau

Baugrundschichtung

Es existiert ein oberflächennaher freier Grundwasserleiter 1a, der überwiegend durch mehrere Meter organische Weichschichten vom unteren gespannten Grundwasserleiter 1b getrennt ist (U7). Da der Grundwasserleiter in anderen Bereichen auch hydraulische Verbindungen hat, handelt es sich nicht um zwei unabhängige Grundwasserleiter.

Gerbereiabfälle – Milzbrandverdächtige Auffüllung Unter der nicht bindigen Auffüllung wurde in den nordöstlichen Aufschlüssen BS3, BS11 und BS12 eine Auffüllung aus Gerbereiabfällen erkundet, für die eine grundsätzliche Gefahr des Auftretens von Milzbrandsporen besteht.

Die Mächtigkeit der milzbrandverdächtigen Auffüllung liegt zwischen 0,7 m und 2,1 m, die Schichtbasis wurde zwischen 0,8 mNHN bzw. 2,4 m u. GOK (BS11) und 0,2 mNHN bzw. 3,1 m u. GOK (BS12) erkundet.

Abschnitt 5.4, Baugrund-und Gründungsgutachten vom 21.09.2020

Die Gutachten verweisen darauf, dass der Boden aus den Milzbrandverdachtsflächen im Entsorgungsfall der höchsten Deponieklasse zugeführt werden muss. Die Deponierung verursacht sehr hohe Entsorgungskosten. Der Gutachter schlägt ein alternatives Verfahren zur thermischen Behandlung des belasteten Bodens vor. Er empfiehlt der Stadt dieses Verfahren, da sehr aussichtsreich, weiter zu verfolgen. Dadurch können erhebliche Entsorgungskosten für die Dekontamination eingespart werden (siehe Kostenschätzung Gutachten). Dieses alternative Verfahren, wurde trotz Nachfrage von uns, im Ausschuss nicht vorgestellt.

Grundwasser

Beim Thema Grundwasser beschreibt das Gutachten folgende Situation

Nördlich des neu geplanten Rathauses befindet sich in einer Entfernung von ca. 140 m die Krückau, die als Vorfluter dient.

Abschnitt 5.7.1 Grundwasserstand, Baugrund-und Gründungsgutachten vom 21.09.2020

Die Tieflage beträgt 2,70m. Bei sauberen Bodenverhältnissen sollte eine Versickerung möglich sein.

Der untere Grundwasserleiter 1b steht gespannt an, was bei der Herstellung von Baugruben zu berücksichtigen ist.

Abschnitt 5.7.3 Bemessungswasserstand, Baugrund-und Gründungsgutachten vom 21.09.2020

Dazu schreibt Wikipedia: „unterscheidet man zwischen gespannten und ungespannten Grundwasserleitern, die über die relative Position von Grundwasseroberfläche und Grundwasserdruckfläche definiert sind. Dabei ist die Grundwasserdruckfläche der Bereich, bis zu dem das Wasser entsprechend seinem hydrostatischen Druck in einer freien Grundwassermessstelle ansteigen würde. Insofern dieser Bereich der Grundwasseroberfläche entspricht, handelt es sich um einen ungespannten bzw. freien Grundwasserleiter. Wird der Anstieg des Grundwassers jedoch vor Erreichen der Druckfläche durch eine nicht- bzw. schlechtleitende Schicht unterbunden, so liegt ein gespannter Grundwasserleiter vor.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundwasserleiter).

Durch die vorgesehene Pfahlgründung kann die Anspannung des Grundwasserleiters verloren gehen. In diesem Fall kann Grundwasser ansteigen.

Für die Wasserprobe B2 liegt auf Grund eines erhöhten Gehalts an kalklösender Kohlensäure die Beton-Expositionsklasse XA2, chemisch mäßig angreifende Umgebung nach DIN 4030-1:2008-06 bzw. DIN 1045-2:2008-08 vor, siehe Anhang 1.

Die höchste Beton-Expositionsklasse XA2, chemisch mäßig angreifende Umgebung nach DIN 4030-1:2008-06 bzw. DIN 1045-2:2008-08 ist maßgebend

Abschnitt 5.7.6 Bewertung der Betonaggressivität, Baugrund-und Gründungsgutachten vom 21.09.2020

In den Gutachten wurden an drei Grundwassermessstellen eine Überschreitung der Grenzwerte für LCKW ermittelt. LCKW sind leicht flüssige chlorierte Kohlenwasserstoffe (gelten als hochgiftig krebserregend und erbgutverändernd). Das Grundwasser aus einer beim Bau eines Kellergeschosses notwendigen Grundwasserhaltung darf nicht in das Abwassersystem ungereinigt abgeleitet werden. Es ist festzuhalten, dass einer der beiden Grundwasserleiter eine Verschmutzung aufweist, die im Zuge einer möglichen Grundwasserhaltung bereinigt werden kann.

Die nun beschlossene Pfahlgründung wird beide Grundwasserleiter und Bodenschichten durchstoßen. Dadurch besteht die Gefahr einer Entspannung des unteren Grundwasserleiters und kann somit zu einer Mobilisierung der Schadstoffe führen.

Weitere Schadstoffe

Aus diversen vorangegangenen Altlastenuntersuchungen verschiedener Büros ist bekannt, dass das Untersuchungsgebiet mit relevanten Gehalten an Schadstoffen in Boden, Bodenluft und Grundwasser belastet ist.

Bei den Belastungen im Bodenmaterial handelt es sich vor allem um PAK, MKW und Schwermetalle (SM). Zudem ist der Grundwasserleiter 1b mit nennenswerten Gehalten von LCKW und SM (vor allem Arsen) belastet. Die Quelle der vermuteten LCKW-Fahne, welche sich von Süden über das Untersuchungsgebiet in Richtung der Krückau zu erstrecken scheint, konnte bislang nicht lokalisiert werden.

Jedoch konnten deutlich erhöhte LCKW-Werte in der Bodenluft nachgewiesen werden.

Zudem wurden im Bereich des Buttermarktes mit 15,5 Vol-% Methangehalte in der Bodenluft nachgewiesen, die nahe der oberen Explosionsgrenze (OEG) liegen. Im Bereich des ehemaligen Gaswerks (Kreuzung Vormstegen / Schauenburger Straße / Wedenkamp) sind zudem BTEX und Cyanide in Boden, Wasser und Bodenluft vorhanden. Im Grundwasserleiter 1a wurden zudem Ammonium-Belastungen erkannt.

Quelle: 4.4.2 Chemische Gefahrenstoffe, orientierende Umweltuntersuchung vom 06.12.2021

Neben den oben schon erwähnten Problemen befinden sich vorwiegend PAK, MKW und andere Schwermetalle im Boden. Die Methankonzentration ist ebenfalls sehr hoch. In einzelnen Bereichen übertreffen die Schadstoffe die Grenzwerte, die laut Bodenschutzverordnung für Industrie- und Gewerbegebiete gelten. Bei Wohngebieten, Parkanlagen und Kindergärten gelten noch strengere Regeln. Das Gutachten schreibt dazu:

Im Vergleich der Feststoffgehalte wurden Überschreitungen für die Prüfwerte der BBodSchV (Industrie- und Gewerbegrundstücke) festgestellt (siehe Tab. 2). Diese beschränken sich auf die Parameter PAK, MKW und SM.

Ein schadhafter Übertritt ins Grundwasser kann für die Parameter und Nickel und Phenol nicht ausgeschlossen werden. Eine Gefährdung für den Menschen ist bei derzeitigem Kenntnisstand und bezogen auf die Nutzung als Gewerbeflächen sowie vor dem Hintergrund der weitestgehend vollständigen Oberflächenversiegelung nicht zu erwarten. Bei Umnutzung und Flächenentsiegelung ist allerdings eine Gefährdung zu erwarten. Dies gilt auch für die Bauphase

Quelle: 6.5.1. Boden, orientierende Umweltuntersuchung vom 06.12.2021

Anmerkung zum Schluss

Macht euch ein eigenes Bild. Die Gutachten sind veröffentlicht worden. Dort findet ihr auch die erforderlichen Tabellen und Zahlen. Nutzt die Links, die wir weiter oben veröffentlicht haben. Wir wissen, dass die Situation im Boden an der Grenze zum Rathaus nicht endet. Unsere Forderungen werden wir daher bei allen weiteren Bauvorhaben der Stadt aufrecht erhalten. Wir hoffen, dass hierzu ein Umdenken bei den verantwortlich handelnden Personen, insbesondere beim Baustadtrat, Lars Bredemeier, eintritt. Lars Bredemeier ist auch angetreten die Stadt nachhaltig zu gestalten. Jetzt hoffen wir, dass er seinem eigenen Anspruch endlich auch Taten folgen lässt.

„Der Übergang in einen nachhaltigen, klima- und umweltverträglichen Lebensstil ist eine große Heraus­forderung. Er wird nur dann von der Mehrheit der Menschen getragen und akzeptiert, wenn sie den Institutionen, die hierfür den rechtlichen Rahmen setzen, vertrauen. Es ist daher eine Frage der Glaub­würdigkeit, dass die öffentliche Verwaltung das, was sie den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen abverlangt, zum Maßstab des eigenen Handelns macht.“ (Quelle: Umweltbundesamt, Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung)

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